Skip to main content
Skip table of contents

Beschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr

Bitte beachten Sie beim Versand von eBO Nachrichten folgende Punkte:

  • Empfänger: Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs darf eine Nachricht an nur einen Empfänger versendet werden.

  • Nachrichtengröße: Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs darf eine Nachricht eine maximal Nachrichtengröße von 200MB nicht überschreiten.

  • Anhänge: Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs darf eine Nachricht eine maximal Anzahl von 1000 Anhängen nicht überschreiten.

  • Rich-Text-Format: Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs ist das versenden von RTF (Rich-Text-Format) Nachrichten nicht zulässig.

  • Dateitypen: Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs sind nur Dateien der Typen PDF, TIF, EDA, ITR, TAB und XML zugelassen. Alle Dateien mit den Endungen .png; .jpg; .jpeg werden automatisch entfernt, da diese nicht zulässig sind.

  • Sonderzeichen: Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs darf der Dateiname ausschließlich aus Buchstaben des deutschen Alphabetes einschließlich der Umlaute und ß sowie Ziffern und den Zeichen Unterstrich und Minus bestehen.

  • Dateiname: Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs sind Punkte im Dateinamen nur zulässig, wenn sie den Dateinamen von Dateiendungen trennen.

  • Länge des Dateinamens: Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs darf der Dateiname einschließlich der Dateiendungen maximal 90 Zeichen lang sein.

JavaScript errors detected

Please note, these errors can depend on your browser setup.

If this problem persists, please contact our support.