Beschränkungen im ERV
Bitte beachten Sie beim Versand von eBO Nachrichten folgende Punkte:
Empfänger: Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs darf eine Nachricht an nur einen Empfänger versendet werden.
Nachrichtengröße: Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs darf eine Nachricht eine maximal Nachrichtengröße von 200MB nicht überschreiten.
Anhänge: Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs darf eine Nachricht eine maximal Anzahl von 1000 Anhängen nicht überschreiten.
Rich-Text-Format: Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs ist das versenden von RTF (Rich-Text-Format) Nachrichten nicht zulässig.
Dateitypen: Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs sind nur Dateien der Typen PDF, TIF, EDA, ITR, TAB und XML zugelassen. Alle Dateien mit den Endungen .png; .jpg; .jpeg werden automatisch entfernt, da diese nicht zulässig sind.
Sonderzeichen: Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs darf der Dateiname ausschließlich aus Buchstaben des deutschen Alphabetes einschließlich der Umlaute und ß sowie Ziffern und den Zeichen Unterstrich und Minus bestehen.
Dateiname: Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs sind Punkte im Dateinamen nur zulässig, wenn sie den Dateinamen von Dateiendungen trennen.
Länge des Dateinamens: Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs darf der Dateiname einschließlich der Dateiendungen maximal 90 Zeichen lang sein.