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proTECTr eBO

Zusätzlich zu den definierten Szenarien für Rechtsanwälte und Notare, bildet das eBO die elektronische Kommunikation von Bürgern und Organisationen mit den Gerichten der Länder und des Bundes ab.

 

Damit also sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen, privatrechtliche Organisationen und Verbände sowie andere professionelle Verfahrensbeteiligte, wie Dolmetscher, Gutachter, Rentenberater und Sachverständige auf sichere Art mit den Gerichten kommunizieren können, ergänzt ein elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach die etablierten sicheren Übertragungswege zur Justiz.

 

Die Rechtsgrundlage ist die Elektronischer Rechtsverkehr Verordnung (ERVV), in welcher vom Gesetzgeber die sicheren Übertragungswege benannt werden. Dazu zählt nun auch das eBO, durch welches natürliche Personen, juristische Personen sowie sonstige Vereinigungen das Recht, zur Übermittlung elektronischer Dokumente an Gerichte und Behörden auf einem sicheren Übermittlungsweg erhalten.

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